- "Wenn das Sprechen der Opfer unterdrückt wird, wenn ihnen nicht Gerechtigkeit widerfährt, indem die, die geschädigt haben, bereuen und auch zu einer Sühne bereit sind, kann sich das retraumatisierend auswirken, zumindest aber schädigend. Es ist dringend zu fordern, dass die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufgehoben werden. Sexualisierte Gewalt ist Seelenmord." (Prof. Dr. med. Luise Reddemann)
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- Zum Austritt von RA Jens Jörg Hoffmann
- Landrat Wilkes findet mahnende Worte in Richtung Odenwaldschule
- Hintergrundbericht zur Sitzung des Trägervereins der Odenwaldschule e.V. am 24. März 2012
- Offener Brief an die Stifter der “Stiftung Brückenbauen”
- Mit der Bitte um Solidarität mit den Opfern pädosexueller Gewalt (hier Odenwaldschule)
- Opferverein Glasbrechen beginnt mit Auszahlungen an Betroffene
- Was für die Betroffenen so schwierig ist an Brückenbauen
- Glasbrechen und Trägerverein der Odenwaldschule bilden gemeinsame Arbeitsgruppe [Update]
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Offener Brief an die Stifter der “Stiftung Brückenbauen”
An den Vorstand des Trägervereins,
an alle Mitglieder des Trägervereins,
an den Vorstand des Altschüler- und Fördervereins,
an alle Mitglieder des Altschüler- und Fördervereins,
– als Stifter der Stiftung “Brücken bauen”
Stiftung “Brücken bauen”
An die Stifter der Stiftung „Brücken bauen“,
wir müssen Sie heute davon in Kenntnis setzen, dass das Verhalten seitens der – für die von Ihnen ins Leben gerufenen Stiftung „Brücken bauen“ – Handelnden erneut zu vermeidbaren Verletzungen und Demütigungen auf Seiten der Betroffenen geführt hat.
Ein noch vor dem offiziellen Beginn der Tätigkeit der Stiftung „Brücken bauen“ von Mitgliedern des Betroffenvereins Glasbrechen e.V. unterbreitetes Gesprächs- und Zusammenarbeitsangebot, aus dem die für “Brücken bauen” tätigen Damen und Herren viele Erkenntnisse für den respektvollen Umgang mit Betroffenen hätten gewinnen können, wurde nicht angenommen.
Seit Gründung der Stiftung „Brücken bauen“ ist unter anderem Folgendes geschehen:
- Einer der ersten Antragsteller wurde schriftlich darauf verwiesen, sich doch mit seiner Forderung an den Betroffenenverein Glasbrechen zu wenden, dem man bereits einen höheren Betrag überwiesen habe. Dies geschah, obwohl sich der Antragsteller bewusst dafür entschieden hatte, sich an “Brücken bauen” zu wenden. - In verschiedenen Gesprächen mit Betroffenen wurden die Namen weiterer Betroffener genannt, die ebenfalls einen Antrag an “Brücken bauen” gestellt hatten. Dies ist ein eklatanter Vertrauensbruch im Umgang mit den Betroffenen.
- Einzelne von Betroffenen bereits übersandte Unterlagen wurden erneut angefordert mit der Begründung, sie seien verloren gegangen. Auch dies ist ein eklatanter Vertrauensbruch im Umgang mit den Betroffenen (deutliche Missachtung der Sorgfaltspflicht).
- Schriftliche Anfragen wurden nicht beantwortet.
- In einem Schreiben an einen Betroffenen wurde die Anrede vertauscht. Ein Betroffener erhielt auf seinen Antrag ein Schreiben, in dessen Adressfeld zwar sein Name und seine Anschrift stand, aber in der Anrede nicht sein Name, sondern der eines weiteren Betroffenen, der ebenfalls einen Antrag gestellt hatte und dessen Name nun bekannt wurde. Auf seine hierzu vorgebrachte Beschwerde wurde dem zuerst genannten Betroffenen mitgeteilt, wegen der Fülle der Anträge sei es zu dieser Verwechslung gekommen. Eine Entschuldigung an den hier falsch Angeschriebenen erfolgte zwar: man bedauerte, ihn als Herrn x abgesprochen zu haben. Keinen Hinweis gab es hingegen dazu, ob Herr x erfährt, dass der Betroffene seinen Namen jetzt kennt; dafür aber die Versicherung, dass die Verschwiegenheit durch “Brücken bauen” dadurch nicht verletzt worden sei. NEIN! Das Gegenteil ist der Fall! Die Verschwiegenheit wurde hier deutlich verletzt - und wieder liegt ein eklatanter Vertrauensbruch im Umgang mit Betroffenen vor.
- Einem Betroffenen, der seinen Antrag bei “Brücken bauen” schriftlich zurückgenommen hatte, wurde von “Brücken bauen” zwei Wochen später ein Betrag auf sein Konto überwiesen; die Ankündigung erreichte den Betroffenen gleichzeitig mit dem die Überweisung ausweisenden Kontoauszug. Die selbstbestimmte Entscheidung des Betroffenen wird hier einfach ignoriert. Wir müssen feststellen, wieder ist ein „NEIN“ nichts wert, wieder wird ein „das will ich nicht“ übergangen - und damit Vertrauen zerstört.
- Ein Betroffener wandte sich bewusst und ausdrücklich unter einem Pseudonym an die Stiftung, mit der offensichtlichen Absicht auch anonym zu bleiben. Es wurde aber – nachweislich – mit Dritten über diesen Betroffenen geredet. Wo soll es hier noch eine Vertrauensbasis geben? Wie kann hier noch von Verschwiegenheit und Diskretion gesprochen werden?
Diese Aufzählung ist nur als Auszug zu verstehen.
Wenn Sie meinen sollten, es handele sich um verzeihbare Kleinigkeiten bei der Bearbeitung der Anträge, sehen wir uns jedoch genötigt, darauf hinzuweisen, dass diese Verhaltensweisen bei den Betroffenen Retraumatisierungen hervorrufen, die durch Wiederholung der damals empfundenen Ohnmachts- und Hilflosigkeitsgefühle, durch die Unmöglichkeit, sich zur Wehr setzen zu können gegen demütigendes Verhalten, durch konsequente Ignorierung ihres Willens entstehen.Zu Ihrem Verständnis: Bei einem Trauma treten ungewollt wiederkehrende und belastende Erinnerungen auf. Wobei im Falle menschengemachten Traumas immer ein großer zwischenmenschlicher Vertrauensbruch stattgefunden hat.
In unseren Kontakten mit den Betroffenen erleben wir immer wieder derartige Retraumatisierungen, und zwar ausdrücklich als Reaktion auf das Verhalten von “Brücken bauen”. Jeder Experte, den man danach fragen würde, würde diese Folgen bestätigen. Sie sind allgemein bekannt - wenn man sich denn dafür interessiert.
Wie konnte es dazu kommen?
Warum unterlaufen den Verantwortlichen der Stiftung wiederholt derartige Fehler?
Und warum sehen sie nicht ein, dass es gravierende Fehler sind und keine Petitessen?
Ist ihnen ernsthaft daran gelegen, sich mit der Situation der Opfer zu befassen, sie zu verstehen und ihre Interessen zu wahren? Oder geht es vordringlich darum, die Interessen der Institution zu vertreten?
Wie kann man, wenn man mit einer derartigen Aufgabe betraut ist, Namen von Betroffenen in Anschreiben verwechseln und Vertrauliches nach außen dringen lassen?
Wie kann man über längere Zeit auch öffentlich eine Informationspolitik betreiben, die ein Opfer beschämendes Entschädigungskonzept beschreibt, dieses nach anhaltender Kritik von der eigenen Homepage kommentarlos löscht und damit Informationen verfälscht, um dann nach ganz anderen Kriterien Auszahlungen zu tätigen, ohne Betroffene und Antragsteller sowie potentielle Antragsteller über die Veränderungen zu informieren?
Kann das alles unwissend und aus Versehen erfolgen?
Ist es möglich, dass all dieses nur geschieht, weil sie sich mit der Situation der Opfer nicht ausreichend befassen, aber die Bedürfnisse der Schule genau kennen?
Sind sich die Akteure der Stiftung bewusst, was sie damit anrichten, welche Wiederholung von zerstörerischem Vertrauensbruch ihnen damit unterläuft?
Wir sehen es als unsere Pflicht an, Sie auf diese Verhaltensweisen und ihre Folgen hinzuweisen und Sie aufzufordern, so schnell wie möglich Abhilfe zu schaffen. Wir können nicht untätig mit ansehen, wie den Betroffenen erneut Verletzungen zugefügt werden und alle Wunden wieder und wieder aufgerissen werden.
Handeln Sie!
Sorgen Sie dafür, dass wir zu den Auszahlungen eindeutige Aussagen erhalten! Soll es eine Entschädigung sein? Oder eine Soforthilfe? Eine Heilkostenerstattung? Oder eine Anerkennung für erlittenes Leid?
Wo ist das Konzept?
Die Damen und Herren des Stifters „Trägerverein“ erinnern wir ausdrücklich daran, die von uns bereits im Januar zum Stichtag 29. Februar 2012 angeforderte weitere Zahlung auf den Weg zu bringen. Wir haben zahlreiche Anmeldungen für Anerkennungszahlungen an Betroffene, denen wir bedauerlicherweise zurzeit nicht entsprechen können, weil der bisher von Ihnen an uns im letzten Jahr überwiesene Betrag längst an Betroffene ausgezahlt wurde.
Wir erwarten die überfällige und zügige Ankündigung und Ausführung einer weiteren Geldanweisung.
Erinnern Sie sich daran, dass es unser gemeinsames Ziel und unsere zentrale Aufgabe ist, die Opfer des sexuellen Missbrauchs an der Odenwaldschule zu unterstützen! Es kann und darf nicht erneut zu Sprachlosigkeit und Verzweiflung kommen.
Beirat und Vorstand Glasbrechen e.V.
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Mit der Bitte um Solidarität mit den Opfern pädosexueller Gewalt (hier Odenwaldschule)
„Vergessen Sie rasch das Gespenst, das ich bin, und leben Sie fröhlich und ruhig wie früher.“
Franz Kafka
Wir möchten Sie herzlich bitten, mit Ihrer Unterschrift uns sichtbar zu unterstützen.
Glasbrechen e.V. ist die einzige Organisation, die sich die Aufgabe gestellt hat, die Belange von Opfern pädosexueller Gewalt an der Odenwaldschule wahrzunehmen und gleichzeitig nach Kräften präventiv potentiellen Opfern zu helfen und potentielle pädosexuelle Täter zukünftig von möglichen Taten abzuschrecken.
Unsere Mitglieder sind teils Opfer der Verbrechen, teils solidarische Mitstreiter. Viele unter uns sind beides.
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Was für die Betroffenen so schwierig ist an Brückenbauen
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Mitteilung zur Anspruchstellung der Anerkennungszahlung
Der Verein Glasbrechen e.V. stellt ab sofort ein Formular zur Verfügung, mit dem Opfer/Betroffene über Glasbrechen e.V. ihre Ansprüche für eine Anerkennungszahlung bei der Odenwaldschule e.V. anmelden können.
Wir bitten jeden Betroffenen und jede Betroffene, möglichst zügig das Formular ausgefüllt und unterschrieben per Post an unsere Geschäftsstellezu schicken.
Weitere Informationen sowie die Leitlinien zum Nachteilsausgleich und Individueller Unterstützung finden Sie auf dieser Seite.
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