Glasbrechen begrüsst Urteil des Amtsgerichts Bensheim gegen Frank G.

Glasbrechen, der Verein der Opfer sexualisierter Gewalt an der Odenwaldschule, begrüßt die Entscheidung des Amtsgerichts Bensheim, Frank G. wegen des Besitzes von über 100.000 kinderpornografischen Fotos und Videos zu 14 Monaten Haft ohne Bewährung zu verurteilen. Auch wenn der ehemalige Lehrer an der Odenwaldschule vor Gericht beteuerte, seine pädophilen Neigungen im Griff zu haben, so darf nicht übersehen werden, dass schon der Handel im und das Herunterladen solcher Fotos aus dem Internet ein Akt fortgesetzter Gewalt gegen die minderjährigen Opfer darstellt. Auch dass G. sich vor Gericht als Versicherungsmakler ausgab und seine Tätigkeit als Lehrer an einer Schule auf Rügen erst auf Nachfragen des Richters zugab, spricht dafür, ihn zukünftig von der Arbeit mit Kindern fernzuhalten. Somit hat das Bensheimer Urteil Signalwirkung selbst für den Fall, dass eine höhere Instanz die Freiheitsstrafe doch noch zur Bewährung aussetzen sollte.

Auch wenn der Fall von Frank G. unmittelbar nichts mit den weit über einhundert Missbrauchsfällen an der Odenwaldschule zwischen 1960 und 1990 zu tun hat, so beweist er doch die Anziehungskraft dieser Schule für Pädophile auch nach der Aufdeckung des Skandals im Frühjahr 2010.

Glasbrechen e.V. sieht sich im Auftrag seiner Mitglieder und aller Opfer sexualisierter Gewalt an der Odenwaldschule, auch in Zukunft an der Entwicklung moderner und wirkungsvoller Präventionsstrategien mit zu arbeiten.

Johannes von Dohnanyi
für den Vorstand von Glasbrechen e.V.

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