Leitlinien zum Nachteilsausgleich und der individuellen Unterstützung von Opfern der pädosexuellen Verbrechen

Die Mitglieder des Vereins Glasbrechen e.V. haben am 27. August 2011 einstimmig Leitlinien zum Nachteilsausgleich von Opfern/Betroffenen der pädosexuellen Verbrechen an der Odenwaldschule beschlossen.

Der tragende Gedanke dieser Leitlinien besteht in der Absicht und Hoffnung, die Opfer/Betroffenen mit fälligen Zahlungen nicht zu beschämen.

Die Leitlinien sehen im einzelnen folgende Schritte vor:

Eine Anerkennungszahlung als erste Zeichensetzung.

Einen Nachteilsausgleich, den den Beschädigungen und Bedürfnissen der jeweiligen Opfer/Betroffenen möglichst gerecht wird, und ihren jeweiligen Ansprüchen resp. Forderungen ohne jedwede erneute Beschädigung Rechnung trägt.

Individuelle Unterstützung, Beratung und ggfs. Vermittlung an weitere Anlaufstellen. Für Therapien, Rehablitilations- und andere Maßnahmen wird finanzielle Unterstützung gewährt.

Glasbrechen sieht von der Nennung eines Mindest- bzw. Höchstbetrags ab, dies im Gegensatz zu anderen Institutionen, in denen Missbrauch an Kindern und Schutzbefohlenen begangen wurde.
Es wird schon deshalb darauf verzichtet, weil eine angemessene Anerkennung für erfahrenes Leid und erlebte Verletzungen eine solche Festlegung ausschliesst.

Glasbrechen e.V. bittet weiterhin Opfer/Betroffene darum, den Verein bis spätestens Ende 2012 zu kontaktieren, um Ansprüche auf eigenen Nachteilsausgleich anzumelden.

Der Verein wird spätestens dann im Bestreben um eine zügige Auszahlung von Geldern eine Aufstellung der auszuzahlenden Beträge anfertigen und die Odenwaldschule auffordern, entsprechende finanzielle Mittel selbst oder/und über die von ihr jetzt eingerichtete Stiftung zur Verfügung zu stellen.

Da die finanziellen Mittel des Vereins für adäquate Ausgleichszahlungen sehr begrenzt sind, bitten wir um Spenden von Stiftungen, anderen wohltätigen Institutionen und Einzelpersonen (Spendenkonto).

Für den Vorstand von Glasbrechen e.V.
Adrian Koerfer (Vorsitzender)

Download: Leitlinien Nachteilsausgleich (PDF)

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