Presserklärung des Betroffenenbeirats des EHS (Ergänzendes Hilfesystem für Betroffene sexuellen Missbrauchs)

Presseerklärung zu Bundesjustizminister, Gesetzesinitiative zum Schutz von Kindern vor sexueller Ausbeutung

Berlin. 15.04.2014. Betroffene von sexueller Ausbeutung aus verschiedenen Kontexten zeigen sich erleichtert, dass endlich ein Gesetzentwurf zum Schutz von Kindern auf den Weg gebracht wurde. Damit setze nunmehr auch die Bundesrepublik die bereits bestehenden Richtlinien der EU um. Noch vorhandene Gesetzeslücken sollen geschlossen werden, so die Betroffenen. Ein wichtiger Schritt zum besseren strafrechtlichen Schutz von Kindern vor sexuellem Missbrauch.
Dass künftig heimlich oder gegen den Willen der abgebildeten Person gemachte Aufnahmen, die diese nackt zeigen oder bloßstellen, generell  verboten werden sollen, sei richtungsweisend, so die Betroffenen weiter. Übergriffigkeit sei ein weit verbreitetes Phänomen und beschränke sich nicht nur auf die sexuelle Ausbeutung von Kindern. Das Internet spiele eine fatale Rolle.

In der geplanten Verjährungsfrist sehen die Betroffenen im Vergleich zur früheren Regelung eine große Verbesserung: Zukünftig sollen Opfer von Kindesmissbrauch die Taten bis zu ihrem 50. Lebensjahr anzeigen können. Allerdings sollte überlegt werden, Kindesmissbrauch generell nicht mehr verjähren zu lassen. Denn die größte juristische Hürde für Opfer bleibt in jedem Fall bestehen: die Taten glaubhaft zu machen bzw. beweisen zu können. Missbraucher fortan in Deutschland für im Ausland begangene Taten zu belangen, sei ebenfalls eine sinnvolle Maßnahme.
Die Regelungen zum sexuellen Missbrauch von Schutzbefohlenen auszuweiten sei aus Sicht der Betroffenen überfällig. Für Menschen, die von Berufs wegen für Kinder und Jugendliche Sorge tragen, sollten besonders strenge Maßstäbe gelten.
Präventionsmittel: Der einhelligen Einschätzung nach sei es sinnvoller, das Umfeld von Kindern und deren Rechte zu stärken, als Projekte zu unterstützen, die sich in erster Linie an eine kleine Gruppe von Tätern wenden. Die ohnehin Therapien von den Krankenkassen finanziert bekämen. Allerdings nur unter Angabe ihrer persönlichen Daten. Die Betroffenen geben zu bedenken: nur eine Minderheit der Pädokriminellen sei tatsächlich pädophil.
Der Ansatz der Kampagne des UBSKM „Kein Raum für Missbrauch“ hingegen habe sie überzeugt. Auch Präventionsprojekte wie sie z.B. die Kriminalpolizei und verschiedene Kinderschutzorganisationen anbieten, erscheinen ihnen sehr effektiv und unterstützenswert.

Angelika Oetken, Berlin-Köpenick, „Sexualisierte Misshandlung-Betroffenenteam“, Opfer von Missbrauch im familiären Umfeld, Sprecherin des Betroffenenbeirates des EHS-FSM
Jacqueline Ehmke, Berlin / Brandenburg, „Sexualisierte Misshandlung-Betroffenenteam“, Betroffene sexualisierter Gewalt in der Kindheit, Mitglied des Betroffenenbeirates und des Lenkungsausschusses EHS-FSM
Maren Ruden, Brandenburg, Betroffeneninitiative „Die Rose“, Betroffene von sexuellem Missbrauch im familiären Bereich, Mitglied des Betroffenenbeirates und des Lenkungsausschusses EHS-FSM
Dr. Henning Stein, Monika Stein, Mitglieder im Betroffenenbeirat Ergänzendes Hilfesystem
Adrian Koerfer, 1. Vorsitzender Glasbrechen, Mitglied des Betroffenenbeirates Ergänzendes Hilfesystem
Heiko Schnitzler, ECKIGER TISCH Bonn

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