Ein Kätzchen, kein Tiger

Missbrauch Eine nationale Kommission hört am Dienstag erstmals Betroffene an. Aber was kann sie bewirken? Ein Opfer sexueller Gewalt ist skeptisch

Große unabhängige Aufklärungen sexualisierter Gewalt haben in den USA, in Irland und Großbritannien stattgefunden. Man wollte herausfinden, wie weit Gesellschaft und Politik verstrickt sind – etwa in die ungeheuerlichen Taten des BBC-Moderators Jimmy Savile. Rundfunk, Polizei und Kinderheime wurden dafür unter die Lupe genommen. Nach diesem Vorbild beschloss der Bundestag die Einrichtung einer Aufarbeitungs-Kommission in Deutschland, am Dienstag werden zum ersten Mal Opfer angehört werden.

In den angelsächsischen Ländern haben ganze Gesellschaftszweige gewackelt, als die Kommissionen die Aufarbeitung durchsetzten – gegen den Widerstand der Täternetzwerke. Beim deutschen Modell handelt es sich um eine Aufarbeitungskommission light. Die Mitglieder arbeiten ehrenamtlich, die Kommission hat kein Mandat, sie empfiehlt. Aufarbeitung als Feierabendjob. Wie geht das?

Dass man ihnen endlich zuhört, dass man ihnen endlich glaubt – für viele Betroffene sexualisierter Gewalt ist das eine wichtige Erfahrung. Täter haben die Schamgrenze von Kindern mit dem Missbrauch extrem überschritten, aber hinterher hat das den Kindern niemand geglaubt – oder man sie sogar zum Schweigen gebracht. Nun stellt also der Staat das Angebot des Zuhörens und Glaubens bereit. Eigentlich müsste im Hintergrund die Deutschlandflagge aufgehängt werden.

Die „Aufarbeitungskommission“, berufen von Johannes-Wilhelm Rörig, dem Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs, soll also „aufarbeiten“. Was die Mitglieder seit 2016 im Wesentlichen machen, ist: Sie hören zu. So berichteten es mir Menschen, die dieses Angebot angenommen haben. „Aufarbeitung ist auf Zeugenschaft angewiesen“, sagt die Vorsitzende der Kommission, die Frankfurter Erziehungswissenschaftlerin Sabine Andresen. „Dafür sind Anhörungen mit Betroffenen zentral. Aufarbeitung zielt auf vertiefte Erkenntnisse, auf Anerkennung erlittenen Unrechts, auf Prävention und auf politische Schlussfolgerungen. Diese richten sich an Verantwortungsträger in der Politik.“ Das stimmt. Aber das allein ist eben nicht Aufarbeiten, nicht Aufklären und schon gar nicht Aufdecken. Das Entscheidende ist der Sprung, nicht der Anlauf.

Blick durchs Mikroskop

Die Kommission hat keine Möglichkeiten, Verantwortliche aus Institutionen einzubestellen, in denen Übergriffe stattgefunden haben. Sie kann auch nicht die Tatorte aufsuchen, bei denen sexualisierte Gewalt an Kindern gemeldet wird, um dort aufzudecken und aufzuklären. Das wären Momente, in denen es noch Kinder zu retten gibt und nicht nur die Daten der Vergangenheit eingesammelt werden. Die deutsche Kommission verhält sich zu den ausländischen Vorbildern etwa wie die Hauskatze zum Tiger: Beide gehören zur Gruppe der Katzen.

Am 31. Januar findet nun die erste öffentliche Anhörung von Betroffenen aus dem familiären Umfeld statt. Bei der Anhörung wird das Kind, das diese Erwachsenen einmal waren, gesehen und mit seinen Verletzungen wahrgenommen. Der Erwachsene hat das Gefühl, einen Beitrag zum Schutz der nächsten Generation zu leisten, indem er die eigene Biografie der Wissenschaft zur Verfügung stellt.

Der Staat stellt die Mittel zur Verfügung, damit diese Anhörungen stattfinden können. So können die Betroffenen einen Genesungsschritt machen. Das ist bemerkenswert, weil der gleiche Staat genau den gleichen Betroffenen die Gelder verweigert, um eine psychotraumatologische Behandlung durchzuführen. Das gilt für die von den Krankenkassen nur unzureichend erstattete Anzahl der Therapiestunden genauso wie für die über das Opferentschädigungsgesetz (OEG) bereitgestellten Mittel oder die Hilfeleistungen aus dem Fonds Sexueller Missbrauch, dessen Bearbeitungszeit derzeit bei 1,5 Jahren liegt. Was wird hier gespielt?

Wird hier öffentlichkeitswirksam und kostengünstig etwas für die öffentliche Wahrnehmung getan? So dass der Eindruck entsteht, hier würde Betroffenen sexualisierter Gewalt geholfen?

Was hier passiert, ist, dass den inneren Kindern in den Erwachsenen von heute einmalig eine Chance zur Neuverhandlung der traumatischen Erfahrung ermöglicht wird (indem ihnen zugehört und geglaubt wird). Aber weder wird den Erwachsenen von heute ein langfristiges Hilfsangebot gemacht – noch wird den Kindern geholfen, die jetzt in diesem Moment von sexualisierter Gewalt betroffen sind. Das ist eine Groteske!

Die Aufarbeitungskommission hat 1,4 Millionen Euro zur Verfügung und kann damit laut ihrer Vorsitzenden Andresen fünfhundert Anhörungen durchführen. Eine Anhörung kostet so viel wie 34 Therapiesitzungen. Ist das ein guter Deal für die Betroffenen?

Die zweite Begründung für die Anhörung stimmt umso nachdenklicher. Es sollen Erkenntnisse gewonnen werden, „die eine zentrale Grundlage für einen verbesserten Schutz vor sexuellem Missbrauch bilden“. So ist es in der Einladung zur öffentlichen Anhörung zu lesen. Das würde bedeuten, dass die gegenwärtigen Erkenntnisse zum Schutz der Kinder und Jugendlichen vor sexualisierter Gewalt nicht ausreichen würden, um strukturelle Veränderungen herbeizuführen. Das gilt spätestens seit 2010 nicht mehr, dem Jahr, in dem die Debatte über sexualisierte Gewalt gegen Kinder die breite Öffentlichkeit erreichte. Was hier passiert, ist ein Mechanismus, der im Kontext sexualisierte Gewalt bereits bekannt ist: Der Blick richtet sich in die Vergangenheit, das heißt, es wird in diesem Fall den Opfern von gestern exemplarisch in einer quantitativ überschaubaren Zahl die Möglichkeit gegeben, sich gesehen und gehört zu fühlen. Und der Blick richtet sich in die Zukunft, die Erkenntnisse der Vergangenheit sollen die Kindergeneration der Zukunft besser vor Gewalt schützen.

Zeichen von Integrität

Die Zahlen der Gegenwart aber sprechen eine brutale Sprache. Die Anzahl der misshandelten Kinder nimmt nicht ab. Kindern wird immer noch oft nicht geglaubt. Die Strukturen in pädagogischen Einrichtungen haben sich praktisch nicht verändert. Kein Beschwerdemanagement, keine entsprechende Ausbildung für Prävention und Intervention bei sexualisierter Gewalt der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter. Und schon gar nicht ein Interventionsteam, das bei Fällen von sexualisierter Gewalt die Übergriffe beendet. Bei den Familien ist hier das Jugendamt zuständig. Die Erfahrungen sind unbefriedigend.

Es ist heute leichter, über sexualisierte Gewalt zu sprechen. Für die Erwachsenen. Nicht mehr und nicht weniger. Das ist der Erfolg der gebündelten Anstrengungen seit 2010. Es war anstrengend. Ich war dabei.

Dann sind sie wieder da, diese Ohnmacht, dieser Zorn und wieder dieses dumpfe Gefühl, das alles immer so weitergeht.

Aber was machen eigentlich die Gestalter der Gegenwart, die Gesetzgeber, die Politik? Die haben das unangenehme, brennende Thema sexualisierter Gewalt einfach an den Unabhängigen Beauftragten ausgelagert, eine Arbeitsstelle ohne Mandat und politische Kraft. Etwas mehr als zwanzig hauptamtliche Mitarbeiter sind in Johannes-Wilhelm Rörigs Team. Auch ein Fachbeirat liefert Expertise. Ehrenamtlich. Und der Betroffenenrat stellt seine Erfahrungen zur Verfügung. Ehrenamtlich. Abschätziger könnte die Politik die Leistungen der hier Beteiligten kaum würdigen.

Albert Einstein hat die Politik die Unterhaltungsabteilung des militärisch-industriellen Komplexes genannt. Wenn Rörig und sein Team mehr sein wollen als die Spaßabteilung des regierenden Berlins, dann müssen sie das genau sagen – und für ein Mandat der Regierung einstehen. Das würde ich als ein Zeichen von Integrität werten. Und das ist es, was uns Betroffenen als Kindern so oft gefehlt hat. Integrität. In Wahrheit findet eine Akkumulation von viel Ehre ohne Entscheidungskompetenz statt. Empfehlungen an die Politik sollen gemacht werden. Und was macht die Politik mit den Empfehlungen? Richtig, die pfeift drauf.

Mir würde es viel besser gefallen, wenn anstelle der Kommissionsmitglieder der Bundesjustizminister die Anhörungen der Betroffenen durchführen würde. Und zwar so lange, bis er vor Albträumen nicht mehr schlafen kann und die Verjährungsfristen abschafft – und vor allem die überfällige Reform des Opferentschädigungsgesetz endlich durchsetzt. Die Sozialminister der Länder sollen sich so lange die Berichte von vergewaltigten Heimbewohnerinnen und Heimbewohnern anhören, bis sie die Heime neu strukturieren. Nur so könnten sie ihre teils völlig wehrlosen, weil schwer behinderten Bewohner und Bewohnerinnen schützen. Und die Kultusminister sollen sich die Berichte der missbrauchten Schülerinnen und Schüler anhören, bis sie das Thema sexualisierte Gewalt in die Ausbildung von Lehrkräften aufnehmen und Schutzkonzepte für die Schulen entwickeln. Nur so lassen sich Übergriffe frühzeitig erkennen, und Profis können fachgerecht intervenieren.

Wäre ich Täter, ich würde mich über den gegenwärtigen Diskurs und die politische Ignoranz beim Thema sexualisierte Gewalt an Kindern kaputtlachen. Und das, nachdem ich 2010 richtig Angst hatte, dass es mir an den Kragen geht. Aber das ist ja zum Glück vorbei.

Aber ich bin kein Täter. Und das bedeutet, hilflos zusehen zu müssen, wie die jetzige Kindergeneration Ähnliches erleben muss wie ich. Obwohl wir heute wissen, wie es anders gehen könnte.

Johannes von Dohnanyi
für den Vorstand von Glasbrechen e.V.

Quelle: Andreas Huckele, „Ein Kätzchen, kein Tiger“, der Freitag, 30.01.2017, Link zum Zeitungsartikel von „der Freitag“

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