Nachteilsausgleich

Anspruchstellung der Anerkennungszahlung

(Anonymer Antrag an Stiftung „Brücken bauen“ Seite unten)

An alle Anspruchsteller/innen:

Der Verein Glasbrechen e.V. stellt ein Formular zur Verfügung, mit dem Opfer/Betroffene über Glasbrechen e.V. ihre Ansprüche für eine Anerkennungszahlung bei der Odenwaldschule e.V. anmelden können. Wer Anspruch auf eine Anerkennungszahlung als erste Zeichensetzung hat, ergibt sich aus den Leitlinien – siehe ‚I A Anerkennungszahlung als erste Zeichensetzung‘, Punkt 1.

Die Leitlinien sowie das Formular zur Anspruchstellung können von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Der Beirat (bestehend aus Personen, die sich schriftlich zur Wahrung der strikten Verschwiegenheit verpflichtet haben) sammelt alle Anträge und bündelt die Ansprüche. Die Namen der Anspruchssteller/innen kennt nur der Beirat.

Über die Höhe der Anerkennungszahlung als erste Zeichensetzung entscheidet der Vorstand von Glasbrechen in Abstimmung mit dem Beirat.

Gegenüber der Odenwaldschule wird nach dem Plan von Glasbrechen e.V. nur die sich aus allen Anmeldungen ergebende Gesamtsumme geltend gemacht.

Etwa notwendige Abstimmungen zur Anspruchsstellung werden absolut vertraulich zwischen einem Beiratsmitglied und dem/der Anspruchssteller/in besprochen. In den Leitlinien von Glasbrechen e.V. ist deutlich festgehalten, dass Betroffene zu jeder Zeit selbst entscheiden, wie sie mit ihren persönlichen Informationen umgehen wollen.

Wir bitten jeden Betroffenen und jede Betroffene, möglichst zügig das Formular ausgefüllt und unterschrieben an die Adresse unserer Geschäftsstelle per Post zu schicken:
Glasbrechen e.V.
c/o Rechtsanwalt Jörg Hoffmann
Fahrgasse 91–95
D-60311 Frankfurt am Main

Betroffene, die nicht Mitglieder bei Glasbrechen e.V. sind, aber ihre Ansprüche durch diesen Verein geltend machen möchten, werden gebeten, zusätzlich die Vollmacht auszufüllen. Die Vollmacht kann ebenfalls von dieser Homepage heruntergeladen werden.

Glasbrechen e.V. beabsichtigt, noch in diesem Jahr 2011 mit den bis dahin eingegangenen Anspruchsanmeldungen an die Odenwaldschule e.V. heranzutreten.

Im November 2011
– Der Beirat –

Links (PDF):
Leitlinien
Antrag auf Anerkennungszahlung
Vollmacht für Nicht-Mitglieder bei Glasbrechen e.V.

Anonymer Antrag an die Stiftung „Brücken bauen“ auf Nachteilsausgleich

Vorstand und Beirat von Glasbrechen haben mehrere Abstimmungsgespräche mit den Verantwortlichen der Stiftung „Brücken bauen“ und mit Claudia Burgsmüller geführt.  Betroffenen steht danach die Möglichkeit offen, Anträge auf Leistungen in „Anerkennung erlittenen Leides“ anonym an die Stiftung „Brücken bauen“ unter Einschaltung der Vermittlerin Brigitte Tilmann (Glasbrechen e.V.-Beirat) und der Rechtsanwältin Claudia Burgsmüller zu richten. Informationen über den Weg der Antragstellung an „Brücken bauen“ können im nachfolgenden Link aufgerufen werden. An dieser Stelle können auch die Antragsformulare heruntergeladen werden.

Links (PDF):
Antrag anonym an Brücken Bauen
Infobeiblatt Antrag anonym an Brücken Bauen

Kommentare sind geschlossen.