Uns erreicht die Mitteilung von Manuela Stötzel, Leiterin der Geschäftsstelle des Unabhängigen Beauftragten für Fragen des sexuellen Kindesmissbrauchs:
Sehr geehrte Damen und Herren,
wir möchten Sie darüber informieren, dass im gestern Nacht abschließend verhandelten Koalitionsvertrag folgende Textpassage zu sexuellem Kindesmissbrauch enthalten ist, die u.a. die Frage der strafrechtlichen Verjährung in den Blick nimmt und die Tätigkeit einer/eines Unabhängigen Beauftragten sicherstellt:
Insbesondere im Interesse minderjähriger Opfer sorgen wir dafür, dass Sexualstraftaten deutlich später verjähren, weil viele Opfer oft erst nach Jahren und Jahrzehnten über das Geschehene sprechen und gegen die Täter vorgehen können. Die strafrechtliche Verjährung von sexueller Gewalt gegen Kinder und Jugendliche soll zukünftig nicht vor dem 30. Lebensjahr der Missbrauchsopfer einsetzen. Wir stellen ausdrücklich klar, dass ein sexueller Übergriff gegen den faktisch entgegenstehenden Willen eines behinderten oder sonst widerstandsunfähigen Opfers als besonders schwerer Fall des sexuellen Missbrauchs widerstandsunfähiger Personen anzusehen ist. Um einen lückenlosen Schutz von Kindern und Jugendlichen vor sexuellen Übergriffen zu gewährleisten, wollen wir den Straftatbestand des sexuellen Missbrauchs von Schutzbefohlenen des § 174 StGB erweitern.
Die Tätigkeit des Unabhängigen Beauftragten für die Fragen der sexuellen Gewalt gegen Kinder und Jugendliche wird gesichert. Dabei werden wir die Betroffenen beteiligen und die unabhängige Aufarbeitung der Vergangenheit sicherstellen.
Der bestehende Hilfefonds für Betroffene aus dem familiären Bereich wird gemeinsam mit den Kirchen, Ländern, Verbänden und Institutionen im Rahmen ihrer Verantwortung zu einem Fonds für Betroffene aus dem familiären und institutionellen Bereich weiterentwickelt. Dazu wird eine Arbeitsgruppe eingerichtet, die bis Mitte des Jahres 2014 für das bestehende, erweiterte Hilfesystem einen Umsetzungsvorschlag vorlegen soll.
Wir werden die finanzielle Leistungsfähigkeit des Fonds für die Heimkinder Ost sicherstellen.
Vor uns liegt nun die Aufgabe zu eruieren, welche Gestaltungs- und Weiterentwicklungsmöglichkeiten sich daraus ergeben – für die Realisierung der von uns formulierten Perspektiven und Forderungen.
Mit freundlichen Grüßen
Manuela Stötzel
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"Eine Sache ist erledigt, wenn sie gerecht erledigt ist."
(Abraham Lincoln)"Wenn das Sprechen der Opfer unterdrückt wird, wenn ihnen nicht Gerechtigkeit widerfährt, indem die, die geschädigt haben, bereuen und auch zu einer Sühne bereit sind, kann sich das retraumatisierend auswirken, zumindest aber schädigend. Es ist dringend zu fordern, dass die Verjährungsfristen für sexualisierte Gewalt aufgehoben werden. Sexualisierte Gewalt ist Seelenmord."
(Prof. Dr. med. Luise Reddemann) -
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